Als Grundnorm legt die EN 420 die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsschutzhandschuhe, relevante Prüfverfahren sowie die korrekte Kennzeichnung durch den Hersteller fest. Nach dieser Norm müssen Schutzhandschuhe, die als persönliche Schutzausrüstung zugelassen sind, mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
Hersteller
Artikelbezeichnung
Größenbezeichnung
CE-Kennzeichnung
Piktogramm (ab CE Kategorie II)
Angabe zum Verfallsdatum (falls erforderlich)
Prüfnorm
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